Batteriegesetz BattG



Alle ausgepowerten Batterien und Akkus müssen im Handel zurückgegeben werden. Dies gilt unabhängig von Kennzeichnungen und Aufschriften. Der Hausmüll ist für die schadstoffhaltigen Energiespender tabu!

Knopfzelle, Akku und Co. aller Marken können kostenlos zurückgegeben werden - auch dann, wenn keine neuen Energiezellen gekauft werden. Händler müssen jedoch nur die Typen zurücknehmen, die sie auch im Sortiment führen oder geführt haben. Das heißt, Geschäfte, die zum Beispiel keine Knopfzellen führen, müssen diese ausgedienten Energiespender auch nicht zurücknehmen. Kleinere Geräte mit eingebauten Batterien oder Akkus – wie etwa Armbanduhren – werden von den kommunalen Sammelstellen für Elektro-Altgeräte kostenlos zurück genommen.

Immer beliebter werden Lithium-Batterien. Zur sicheren Handhabung dieser Batterien sollten Sie folgende Tipps beachten: Kleben Sie die Pole bei Lagerung und vor der Entsorgung ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen. Lithium-Batterien bzw. Geräte mit Lithium-Batterien keinesfalls großer Hitze aussetzen und darauf achten, dass sie nicht mit Wasser in Berührung kommen. Verwenden Sie keine defekten Lithium-Batterien.

Gemäß Batteriegesetz sind wir als Händler verpflichtet Verbraucher auf das Folgende hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle, in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort zurückgeben. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem entsprechenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne sowie dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)