Gewährleistung und Garantie
Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht, eine gekaufte Ware fehlerfrei ausgehändigt zu bekommen. Die Gewährleistung ("Sachmängelhaftung") ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird. Dabei gilt:
Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss. Den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde in der Regel erst, wenn die Reparatur zweimal scheitert oder die Ersatzlieferung fehlschlägt.
Die genannten Rechte stehen dem Käufer grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe oder Ablieferung der Sache (Erhalt des Produkts) zu. Innerhalb des ersten halben Jahres nach Kauf oder Übergabe der Ware wird gesetzlich vermutet, dass ein aufgetretener Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Der Käufer braucht dann nicht den Beweis zu erbringen, dass beispielsweise das Spiel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits mit einem Mangel behaftet oder in der Funktion beeinträchtigt war. Tritt der Mangel erst danach auf, muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war.
Achtung! Ware, welche bereits beim Kauf erkenntlich beschädigt war und daher preisreduziert angeboten wurde, unterliegt für den beim Kauf vorliegenden Mangel/ Schaden nicht der Gewährleistung!